Faulschlamm Verwertung   ⇒ ab 2003

Behandlung Klärschlamm ab 2003

In der ARA Untermarch endet die Behandlung des Klärschlammes nach drei oder vier Schritten. Nach den ersten zwei Schritten, der Faulung und der Stabilisierung in der Schlammbehandlung, weist unser Klärschlamm nach 20 Tagen Aufenthalt im Faulraum, einen Trockenrückstand von 2 - 3 % TR auf.

Bis ins Betriebsjahr 2001 nutzen wir, den dritten Schritt, die statische Eindickung im ersten Nacheindicker.

Im Betriebjahr 2001 erstellt die ARA Untermarch, zur effizienteren statische Eindickung (Abtrennung des Trübwassers), einen zweiten Nacheindicker (Stapel Behälter) mit einem Nutzinhalt von 500 Kubikmeter.

Nach der Befüllung des Nacheindicker 2 setzt sich unser Klärschlamm in 5 Tagen auf zirka 50 % des Inhaltes ab.

Das abgetrennte Trübwasser wird als interner Rücklauf in den Zulauf der ARA abgeleitet. Dies hat zur Folge, dass sich das Volumen halbiert und der Trockenrückstand verdoppelt. Wir haben jetzt wohl nur noch das halbe Volumen die Fracht aber bleibt gleich gross.

Im vierten Schritt wird, der statisch voreingedickte immer noch die gleiche Fracht aufweisende Klärschlamm, maschinell entwässern.

Betriebsjahr 2006: Unser Schlamm hat sich verändert

Ab dem Betriebsjahr 2006 kann der dritte Schritt, die statischen Eindickung des Klärschlammes, nicht mehr effizient genug genutzt werden. Unser Klärschlamm hat sich seiner Zusammensetzung merklich verändert!

Die statische Eindickung dauert fortschreitend jetzt viel länger. Nach 10 Tagen Aufenthalts Zeit im offenen Nacheindicker 2 setzt sich der stabilisierte, ausgefaulte Klärschlamm, in der gleichen Zeit nur noch zirka 10% ab. Dies nach der doppelten Aufenthalts Zeit gegenüber früheren Betriebsjahren. Auch die Trennschicht des Schlammes zum Trübwasser ist mit zirka 10 % in der doppelten Aufenthalts Zeit, gegenüber Betriebsjahr 2001 mit 50 %, fünfmal weniger. Wir stellen weiter fest dass der nun kältere Klärschlamm, vor allem in den Wintermonaten, in der Entwässerungsanlage schlechtere Abscheidungsgrade aufweist.

Neue Anforderungen der Klärschlammverwertung 1985 - 2006

Der Gesetzgeber hat für die Verwertung des Klärschlammes in der Landwirtschaft die Hygienisierung des Klärschlammes vorgeschrieben. Zudem ist in den Wintermonaten bei kalten Böden das ausbringen des flüssigem Klärschlamm verboten. Einzig im Ackerbau darf hygienisierter, entwässerter Klärschlamm als Bodenverbesserer eingesetzt werden.

In unserer Entwässerungsanlage wird der stabilisierte Klärschlamm, mit einer Zentrifuge, weiter entwässert und weist am Ende einen Trockenrückstand von 23 - 32 % TR auf.

Klärschlamm als Düngemittel wird verboten!

Wie reagierte die ARA Untermarch

Ab Betriebsjahr 2003 wird unser Klärschlamm in der Landi Aachtal getrocknet und als Granulat der Zement Industrie zugeführt. Klärschlamm enthält zwar Pflanzennährstoffe wie Phosphor und Stickstoff. Kann aber auch eine ganze Palette von Schad Stoffen und Krankheits Erreger aus Industrie, Gewerbe und Privat Haushalten beinhalten.

Die Landwirtschaft lehnt deshalb heute die Verwendung von Klärschlamm als Dünger weitgehend ab. Sie befürchtet irreversible Boden Schäden, Risiken für die Gesundheit und eine Beeinträchtigung der Qualität der Lebensmittel.

Deshalb verbietet der Bundesrat nun das Düngen mit Klärschlamm, ⇒ ⇒ auch wenn damit ein an sich sinnvoller Nährstoff Kreislauf unterbrochen wird. Doch das Vorsorge Prinzip ⇒ ⇒ eine zentrale Säule des Gesundheit- und Umweltrechts ⇒ ⇒ verlangt: Einwirkungen auf die Umwelt, die schädlich oder lästig werden könnten, müssen frühzeitig begrenzt werden, selbst wenn der letzte wissenschaftliche Nachweis einer Schädlichkeit nicht erbracht werden kann.

Wegen des grossen Wasser Anteils meist grösser 66 bis 77 % muss bei der Verbrennung oder bei der Trocknung eine grosse Energie Menge zugeführt werden. Alle anorganischen Rest Stoffe werden im Zement eingebettet. Es entstehen keine Abfälle, die entsorgt werden müssen.

Klärschlamm muss gemäss Stoff Verordnung verbrannt werden

Klärschlamm darf ab Sonntag, 1. Oktober 2006 nicht mehr als Dünger verwendet werden. Er muss künftig umweltverträglich entsorgt werden. Der Bundesrat hat die Stoff Verordnung per Donnerstag, 1. Mai 2003 entsprechend geändert.

Der Klärschlamm enthält grosse Mengen an Pflanzennährstoffen wie Phosphor und Stickstoff. Er kann aber auch Schadstoffe und Krankheits Erreger aus Industrie, Gewerbe und Privat Haushalten enthalten. Deshalb ist die Verwendung als Düngemittel in Landwirtschafs Betrieben seit Sonntag, 1. Oktober 2006 in allen Kantonen verboten (BAFU, 2003). Seither verbrennen Kehricht- oder Schlamm-Verbrennungs- Anlagen (KVA oder SVA) sowie die Zement Industrie, den gesamten anfallenden Klärschlamm. Eine weitere Möglichkeit bieten Schlamm Trocknungs Anlagen.

Kennzahlen Faulschlamm organischer Abbau und Verwertung 1991 und 1994

Frischschlamm Eintrag Fracht: 2004
726 t TR

Frischschlamm Glühverlust: 2004
75.3 % GV

Verwertung Acker entwässert: 2004
384 t TR

Verwertung Wiese flüssig: 2004
0.0 t TR

Verwertung Schlamm Total: 2004
454 t TR

Anorganikanteil Glührückstand: 2004
50.4 % GR

Abbau Frachtanteil Organik: 2004
354 t org. TR

Frischschlamm Eintrag Fracht: 2007
750 t TR

Frischschlamm Glühverlust: 2007
73.9 % GV

Verwertung Acker entwässert: 2007
374 t TR

Verwertung Wiese flüssig: 2007
0 t TR

Verwertung Schlamm Total: 2007
374 t TR

Anorganikanteil Glührückstand: 2007
48.9 % GR

Abbau Frachtanteil Organik: 2007
317 t org. TR

Kennzahlen Faulschlamm organischer Abbau und Verwertung 2010 und 2013

Frischschlamm Eintrag Fracht: 2010
838 t TR

Frischschlamm Glühverlust: 2010
73.4 % GV

Verwertung Acker entwässert: 2010
394 t TR

Verwertung Wiese flüssig: 2010
217 t TR

Verwertung Schlamm Total: 2010
394; t TR

Anorganikanteil Glührückstand: 2010
47.7 % GR

Abbau Frachtanteil Organik: 2010
368 t org. TR

Frischschlamm Eintrag Fracht: 2013
778 t TR

Frischschlamm Glühverlust: 2013
73.5 % GV

Verwertung Acker entwässert: 2013
441 t TR

Verwertung Wiese flüssig: 2013
0 t TR

Verwertung Schlamm Total: 2013
441 t TR

Anorganikanteil Glührückstand: 2013
46.7 % GR

Abbau Frachtanteil Organik: 2013
326 t org. TR

Kennzahlen Faulschlamm organischer Abbau und Verwertung 2016 und Ø 1991 - 2016

Frischschlamm Eintrag Fracht: 2016
783 t TR

Frischschlamm Glühverlust: 2016
76.9 % GV

Verwertung Acker entwässert: 2016
405 t TR

Verwertung Wiese flüssig: 2016
0 t TR

Verwertung Schlamm Total: 2016
405 t TR

Anorganikanteil Glührückstand: 2016
43.8 % GR

Abbau Frachtanteil Organik: 2016
351 t org. TR

Frischschlamm Eintrag Fracht: Ø 1991 - 2016
748 t TR

Frischschlamm Glühverlust: Ø 1991 - 2016
72.8 % GV

Verwertung Acker entwässert: Ø 1991 - 2016
311 t TR

Verwertung Wiese flüssig: Ø 1991 - 2016
186 t TR

Verwertung Schlamm Total: Ø 1991 - 2016
406 t TR

Anorganikanteil Glührückstand: Ø 1991 - 2016
50.0 % GR

Abbau Frachtanteil Organik: Ø 1991 - 2016
321 t org. TR



Titel Bildreihe mit 2 Bildern

Klärschlamm Entwässerung befüllte Transportmulde

Entwässerter Klärschlamm in Transportmulde
abholbereit für die ZAB Schlammverbrennung
am 27.11.2011

ZAB Schlammverbrennung

ZAB Schlammverbrennungsanlage
Quelle: Internetseite ZAB
am 09.03.2017


Die externe Verwertung des entwässerten Klärschlamm

Für die Organisation der externen Verwertung des entwässerten Klärschlammes ist die Firma AVB AG Verwertung von Biomasse   CH-8280 Kreuzlingen unser kompetenter Partner. Der Klärschlamm muss in unserem Interesse für diese Verwertung so weit als möglich entwässert sein.

Die weitere Verwertung wird in der externen Schlammverbrennungsanlage ZAB CH-9602 Bazenheid erledigt.