Klärschlammverwertung   ⇒  « Ackerbau» 1988 - 2003

Verwertung Klärschlamm

Die Geschichte der Verwertung

Bereits in den ersten rein mechanischen Kläranlagen vor über 100 Jahren wurde der anfallende Klärschlamm verwertet.

In der ARA Untermarch endet die Behandlung des Klärschlammes nach zwei Stufen. Nach der Faulung und Stabilisierung in unserer Schlammbehandlung erreicht der ausgefaulte Klärschlamm nach zirka 25 Tagen einen Trockenrückstand von 2 bis 4 % TR. Im Nacheindicker wird der stabilisierte Faulschlamm bis auf 6 - 8 % TR statisch weiter eingedickt werden.

Klärschlamm wird zur Düngung und Boden Verbesserung, mit den wichtigen pflanzlichen Nährstoffen Stickstoff und Phosphor, verwertet. Er kann aber auch Schadstoffe und Krankheitserreger enthalten. Die Kantone namentlich das AFU-Schwyz (Amt für Umweltschutz Schwyz) verlangt eine vierteljährliche Schadstoff- und Schwermetallbestimmung.

Neue Anforderungen der Klärschlamm Verwertung

Der Gesetzgeber schreibt die Hygienisierung des Klärschlammes für die Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft vor.

In den Wintermonaten bei kalten Böden ist das Ausbringen von flüssigem Klärschlamm verboten.

Einzig im Ackerbau darf hygienisierter, entwässerter Klärschlamm als Bodenverbesserer verwertet werden.


Auszug aus der Gewässerschutz Verordnung vom Mittwoch, 28. Oktober 1998


Auszug aus der Stoffverordnung vom Mittwoch, 12. November 1986

Bau und Betrieb der Frischschlamm Hygienisierungsanlage 1985 - 2003

Für die Erfüllung der Gewässerschutzverordnung ergreift die ARA Untermarch geeignete Massnahmen: Die Frischschlamm Hygienisierungsanlage wird 1985 gebaut und in Betrieb gesetzt. Jetzt sind wir soweit ausgerüstet dass hygienisierter Klärschlamm, vom Frühjahr bis Ende Herbst in flüssiger Form, zur Verwertung in der Landwirtschaft angeboten wird.

Durch die Vernehmlassung des Bundesrates wird die Verwertung von Klärschlamm in flüssiger Form, ab dem  1. Mai 2003 in der Landwirtschaft, verboten. Im Juni 2003 setzen wir aufgrund dieser Vernehmlassung die Schlammhygienisierung nach 18 Betriebsjahren ausser Betrieb.

Um den Klärschlamm auch in der kalten Jahreszeit in Ackerbau verwerten zu können wird der flüssige Klärschlamm entwässert.

Faulschlammentwässerung Betriebsjahre 1987 - 1998

Die Siebbandpresse, der Firma Von Roll AG Bern, wird für die Klärschlammesentwässerung installiert und ist in den Wintermonaten ab Betriebsjahr 1987 im Einsatz. Mit der Siebbandpresse wird der hohe Wassergehalt 95 - 97 Prozent, mit mechanischem Pressen des Faulschlammes, auf 70 - 76 Prozent Wassergehalt gesenkt.

Dem Klärschlamm wird vor dem Zulauf in die Siebbandpresse im Mischreaktor Flockungshilfsmittel (Katjonisches Polymere) zudosiert um eine ausreichende Abscheidung (ABS 95 - 98 %) zu erzielen. Vom Auswurfbehälter wird der entwässerte Schlamm mit einer Trogförderschnecke zu den 4 Transportmulden gefördert.

Effizientere Faulschlammentwässerung ab Betriebsjahr 1998

Nach 11 Betriebjahren wird die Siebbandpresse durch die effizientere Hochleistungszentrifuge der Firma Alfa Laval ersetzt.

Im umgebauten Faulschlamm Entwässerunggebäude wird der flüssige Klärschlamm ab 1998 mit der Zentrifuge entwässert. In den ersten Betriebsjahren erreichten wir Trocken Rückstände von bis 32 % TR.

Neubau des offenen Stapelbehälters im Betriebsjahr 2001

Ab Betriebsjahr 2001, dem Baujahr des Stapelbehälters, wird der Faulschlamm im Stapelbehälter: Volumen 500m3 voreingedickt. Im zusätzlichen Stapelbehälter wird der Faulschlamm ruhiggestellt.

In den nächsten Betriebsjahren können wir, ohne Zugabe von Flockungshilfsmittel, den Faulschlamm auf 6 bis 8 % TR statisch eindicken.

Die externen Verwertung des entwässerten Klärschlammes organisiert die Firma AVB AG Verwertung von Biomasse CH-8280 Kreuzlingen. Als kompetenter Partner. Der Klärschlamm muss für diese Verwertung so weit als möglich entwässert sein.

In den Folgejahren wird unser entwässerte Klärschlamm, einiger Jahre, im Ackerbau als Boden Verbesserer verwertet.


Kennzahlen Faulschlamm organischer Abbau und Verwertung 1991 und 1994

Frischschlamm Eintrag Fracht: 1991
749 t TR

Frischschlamm Glühverlust: 1991
67.9 % GV

Verwertung Acker entwässert: 1991
107 t TR

Verwertung Wiese flüssig: 1991
347 t TR

Verwertung Schlamm Total: 1991
454 t TR

Anorganikanteil Glührückstand: 1991
55.4 % GR

Abbau Frachtanteil Organik: 1991
290 t org. TR

Frischschlamm Eintrag Fracht: 1994
699 t TR

Frischschlamm Glühverlust: 1994
68.7 % GV

Verwertung Acker entwässert: 1994
204 t TR

Verwertung Wiese flüssig: 1994
257 t TR

Verwertung Schlamm Total: 1994
461 t TR

Anorganikanteil Glührückstand: 1994
51.7 % GR

Abbau Frachtanteil Organik: 1994
260 t org. TR


Kennzahlen Faulschlamm organischer Abbau und Verwertung 1997 und 1999

Frischschlamm Eintrag Fracht: 1997
793 t TR

Frischschlamm Glühverlust: 1997
73.8 % GV

Verwertung Acker entwässert: 1997
227 t TR

Verwertung Wiese flüssig: 1997
217 t TR

Verwertung Schlamm Total: 1997
444 t TR

Anorganikanteil Glührückstand: 1997
49.5 % GR

Abbau Frachtanteil Organik: 1997
368 t org. TR

Frischschlamm Eintrag Fracht: 1999
685 t TR

Frischschlamm Glühverlust: 1999
70.7 % GV

Verwertung Acker entwässert: 1999
191 t TR

Verwertung Wiese flüssig: 1999
123 t TR

Verwertung Schlamm Total: 1999
314 t TR

Anorganikanteil Glührückstand: 1999
54.9 % GR

Abbau Frachtanteil Organik: 1999
295 t org. TR


Kennzahlen Faulschlamm organischer Abbau und Verwertung 2002 und 2003

Frischschlamm Eintrag Fracht: 2002
769 t TR

Frischschlamm Glühverlust: 2002
72.7 % GV

Verwertung Acker entwässert: 2002
252 t TR

Verwertung Wiese flüssig: 2002
79 t TR

Verwertung Schlamm Total: 2002
331 t TR

Anorganikanteil Glührückstand: 2002
51.6 % GR

Abbau Frachtanteil Organik: 2002
351 t org. TR

Frischschlamm Eintrag Fracht: 2003
824 t TR

Frischschlamm Glühverlust: 2003
73.2 % GV

Verwertung Acker entwässert: 2003
365 t TR

Verwertung Wiese flüssig: 2003
26 t TR

Verwertung Schlamm Total: 2003
391 t TR

Anorganikanteil Glührückstand: 2003
49.9 % GR

Abbau Frachtanteil Organik: 2003
370 t org. TR


Abgabe Klärschlamm entwässert und Verwertung in der Landwirtschaft
Klärschlamm Verwertung Landwirtschaft entwässert

Klärschlamm Verwertung entwässert
Landwirtschaft im Ackeranbau
am 18.05.1993


Klärschlamm als Düngemittel wird verboten!

Bern, Mittwoch, 26.03.2003 - Klärschlamm darf nicht mehr als Dünger verwendet werden; er wird künftig umweltverträglich verbrannt. Der Bundesrat hat die Stoffverordnung per Donnerstag, 1. Mai 2003 entsprechend geändert. Das Verbot wird stufenweise eingeführt:

Im Futtermittelanbau und Gemüseanbau darf Klärschlamm schon ab Mai 2003 nicht mehr verwendet werden. Für die übrigen düngbaren Flächen gilt eine Übergangsfrist bis spätestens 2006. Diese ist im Einzelfall von den Kantonen verlängerbar bis 2008. Mit seinem Entscheid setzt der Bundesrat das Vorsorgeprinzip beim Bodenschutz und Gesundheitsschutz um.

Klärschlamm enthält zwar Pflanzennährstoffe wie Phosphor und Stickstoff, aber auch eine ganze Reihe Schadstoffen und Krankheitsrreger aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten. Die Landwirtschaft lehnt deshalb heute die Verwendung von Klärschlamm als Dünger weitgehend ab. Sie befürchtet irreversible Bodenschäden und Risiken für die Gesundheit sowie eine Beeinträchtigung der Qualität der Lebensmittel.

Deshalb verbietet der Bundesrat nun das Düngen mit Klärschlamm auch wenn damit ein an sich sinnvoller Nährstoffkreislauf unterbrochen wird. Doch das Vorsorgeprinzip eine zentrale Säule des Gesundheitrechts Umweltrechts verlangt:
Einwirkungen auf die Umwelt, die schädlich oder lästig werden könnten, müssen frühzeitig begrenzt werden, selbst wenn der letzte wissenschaftliche Nachweis einer Schädlichkeit nicht erbracht werden kann.

Ab Betriebsjahr 2003 wird Klärschlamm der ARA Untermarch in der Landi Aachtal getrocknet und als Granulat der Zementindustrie zugeführt.

Wegen des grossen Wasseranteils in der Regel grösser 70 % - 75 % muss für die Verbrennung oder bei der vorgängigen Trocknung zusätzlich eine grosse Energiemengen zugeführt werden. Alle anorganischen Reststoffe werden im Zement eingebettet. Es entstehen keine Abfälle, die entsorgt werden müssen.

Klärschlamm muss gemäss Stoffverordnung verbrannt werden!

Klärschlamm darf ab Sonntag, 1. Oktober 2006 nicht mehr als Dünger verwendet werden. Er muss künftig umweltverträglich entsorgt werden. Der Bundesrat hat die Stoffverordnung per Donnerstag, 1. Mai 2003 entsprechend geändert.

Seither verbrennen Kehrichtverbrennungsanlagen und Schlammverbrennungsanlagen (KVA resp. SVA) sowie die Zementindustrie, den gesamten anfallenden Klärschlamm. Eine weitere Möglichkeit bieten Schlammtrocknungsanlagen.